Beratungsdauer und Kosten

Systemische Therapie  (ST) ist derzeit in einem aufwändigen Prüfverfahren, als Kassenleistung anerkannt zu werden. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen anerkannt. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Gutachten abgegeben und sich ausdrücklich für die Anerkennung der ST als Kassenleistung ausgesprochen. Der WBP bestätigte schon 2008 die Wirksamkeit in der Behandlung von Erwachsenen für die Anwendungsbereiche

  • Affektive Störungen (F3)
  • Essstörungen (F50)
  • Psychische und somatische Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54)
  • Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55)
  • Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F2).

(siehe hierzu http://www.bptk.de)
Zudem wurde das systemische Therapieverfahren für die vertiefte Ausbildung sowohl zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen. Ob und wann die ST  als Kassenleistung anerkannt wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Systemische Beratung und Therapie ist also derzeit eine Privatleistung.

  • Für eine Einzelberatung oder Therapie berechne ich 60,-€ pro Stunde.
  • Für Paar- und Familienberatung oder Therapie eignen sich erfahrungsgemäß 90 Minuten. Sollte es sich als nützlich erweisen, über die Stunde hinaus im Gespräch zu sein berechne ich pro angebrochene ¼ Stunde 15,-€.

Mein Service:
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Zwischen den einzelnen Sitzungen sind in der Regel 3-6 Wochen Zeit dafür, Erkenntnisse und Anregungen aus der Beratung in den Alltag zu transportieren und auszuprobieren.
Die Anzahl der Beratungstermine liegt im Durchschnitt bei etwa 5 bis 15 Sitzungen, selten bei mehr als 20. Dies ist eine deutlich geringere Anzahl als die anderer klassischer Therapieverfahren wie z.B. psychoanalytisch orientierte Therapie.

Auf einen Vorteil der Privatzahlung möchte ich noch hinweisen. Private Versicherungen prüfen in der Regel ob psychologische und psychiatrische Behandlungen in Anspruch genommen wurden bevor z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Wenn Behandlungsdaten vorliegen, kann das zu deutlich höheren Beiträgen oder zum Ausschluss führen. Ihre Daten werden an keine ärztliche Praxis, Versicherung oder andere Institutionen weitergegeben, es sei denn Sie wünschen dies ausdrücklich.